Die Arbeitsschutzvorschriften in Deutschland werden schon seit Jahren in großem Umfang durch Vorgaben der EU beeinflusst.
Von herausragender Bedeutung ist die Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG. Als Grundgesetz des gemeinschaftlichen Arbeitsschutzes legt sie die Basisregeln für die Ausgestaltung des Bereiches Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fest.
Die Richtlinie wird durch eine Reihe von nachgeordneten Einzelrichtlinien speziell für bestimmte Gefährdungen oder Tätigkeitsbereiche unterstützt.
Weitere Anforderungen an den Arbeitgeber ergeben sich aus:
- der Übertragung von Aufgaben an Beschäftigte
- der Zusammenarbeit von Beschäftigen mehrerer Arbeitgeber oder
- den Maßnahmen zur ersten Hilfe und sonstigen Notfallmaßnahmen
Auch für die Beschäftigten besteht die Pflicht zur Mitarbeit in Sachen Arbeitssich-
erheit und Gesundheitsschutz.
Die genannten Anforderungen an Arbeitgeber und Beschäftigte zeigen deutlich, dass es nicht ausreicht, Arbeitsschutz nach Vorschrift zu praktizieren. Arbeitsschutz nach Gefährdung, nach Einzelsachverhalt, nach Bedarf und Erfordernis ist die Zukunft im Sicherheitsmanagement.
Ein umfassender, ganzheitlicher Arbeits- und Gesundheitsschutz bedeutet für sie:
- Senkung der betrieblich anfallenden Kosten für Fehltage
- Stärkung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer
- Stärkung der Wettbewerbsposition
- Erhöhung der Produktivität
- besseres Image des Unternehmens
Wann wird eine Gefährdungs-/Belastungsanalyse durchgeführt?
- erste Bestandsaufnahme an vorhandenen oder neu einzurichtenden Arbeitsplätzen
- in regelmäßigen Abständen, um die Wirksamkeit von durchgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen zu prüfen
- nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen oder Beinaheunfällen
- bei wesentlichen Änderungen im Arbeitsablauf, der Arbeitsorganisation, der Anlagen, neuen Vorschriften oder Änderungen der Nutzung von Einrichtungen
