Zertifizierung EEG

 

Besondere Ausgleichsregelung gemäß §§ 40 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Information über unser aktualisiertes Untermerkblatt II A 1 zur Zertifizierung des Energieverbrauchs und der Energieverbrauchsminderungspotenziale

 

Zurzeit ist die Grundvoraussetzung zur Erfüllung der Anforderungen für die Darlegung der Voraussetzungen nach § 41 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 2 Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) 2009 für Unternehmen des produzierenden Gewerbes:

 

1) EMAS

2) ISO 14001 mit Zusatzaudit

3) Separate Zertifizierung/Prüfung

 

durch zugelassene Umweltgutachter oder akkreditierte Zertifizierungsgesellschaften in ihrem jeweiligen Zulassungsbereich.

 

Im Interesse unserer Kunden haben wir als Umweltgutachter ein separates Zertifizierungsprocedere entwickelt, mit welchem auch Unternehmen, die nicht über ein Umweltmanagementsystem nach EMAS oder ISO 14001 verfügen, die Voraussetzungen mit einem separaten Zertifikat erfüllen können.

 

Diese zertifizierung berücksichtigt die Gegebenheiten vor Ort in den Unternehmen unserer Kunden und gleicht diese mit den Anforderungen ab.

 

im Hinblick auf das bereits laufende Antragsjahr 2011 und die kommenden  Antragsjahre machen wir Sie darauf aufmerksam, dass das aktualisierte Untermerkblatt II A 1 zur Zertifizierung des Energieverbrauchs und der Energieverbrauchsminderungspotenziale im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung gemäß §§ 40 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab sofort auf der Homepage unter www.bafa.de für Sie zur Verfügung steht.

 

In Zukunft wird die Energieeffizienz ein wichtiger Maßstab für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und auch ihrer Innovationskraft sein. Deshalb ist die Steigerung der Energieeffizienz für die Industrie eine Schlüsselfrage. Energiemanagementsysteme bieten Ihnen dabei eine wichtige Möglichkeit, Effizienzpotenziale aufzuzeigen.  Diese sind auch in internationalen Normen anerkannt. Eine solche wie in § 41 I 4 i.V.m II 2 EEG erforderliche Zertifizierung bieten Ihnen deshalb die Möglichkeit entsprechende Energieeffizienzpotenziale sichtbar zu machen und so auch nutzen zu können.

 

Die Ausführungen im o. g. Markblatt betreffen Unternehmen oder selbstständige Unternehmensteile des produzierenden Gewerbes, die einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage nach §§ 40 ff. EEG i.V.m. § 3 AusglMechV stellen möchten, und erläutert die Anforderungen die in § 41 I 4 i.V.m. II 2 EEG gestellt werden. So haben die antragstellenden Unternehmen oder selbstständigen Unternehmensteile nachzuweisen, dass und inwieweit im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr eine Zertifizierung erfolgt ist, mit der der Energieverbrauch und die Potenziale zur Verminderung des Energieverbrauchs erhoben und bewertet worden sind.

 

Wir weisen Sie bereits jetzt darauf hin, dass – vorbehaltlich einer Gesetzesnovellierung – seitens des Bundesumweltministeriums für eine Antragstellung ab 2012 nur noch die Umwelt- und Energiemanagementsysteme EMAS und EN 16001 als Nachweis der Zertifizierung zulässig sein sollen. Bitte berücksichtigen Sie dieses bereits jetzt bei Ihren Dispositionen. Nähere Informationen dazu finden Sie im II. Abschnitt dieses o. g. Merkblattes. Beachten Sie bitte dabei auch die Übergangsregelungen unter Punkt 3 des II. Abschnittes.

 

Anträge nach §§ 40 ff. EEG auf eine Begrenzung der EEG-Umlage, einschließlich der vollständigen Unterlagen und Nachweise müssen bis zum 30. Juni des Antragsjahres eingereicht werden. Für das Antragsjahr 2011 bedeutet dies, dass die entsprechenden Anträge und die vollständigen Antragsunterlagen Spätestens am 30.06.2011 beim BAFA eingegangen sein müssen. Bei der Antragsfrist handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter:

 

frink BUSINESS GMBH

Moltkestr. 33

33330 Gütersloh

 

Tel: 05241 – 47 01 03

Fax: 05241 – 47 01 05

Mobil: 0170 – 45 21 323

Email: michael.frink@frink-business.de

 

Da die Frist zur Einreichung der dazu benötigten Unterlagen inklusive der positiven Bescheinigung (Zertifikat) durch den Umweltgutachter am 30.06.2011 abläuft, bitten wir unsere Kunden, sich umgehend mit uns in Kontakt zu setzen, so dass diese Frist erfolgreich gewahrt werden kann.

 

Der Zulassungsbereich für unsere umweltgutachterlichen Tätigkeiten (EEG) erstreckt sich über folgende Wirtschaftsbereiche:

 

Gruppe 10.9 Herstellung von Futtermitteln

KLasse 13.99 Herstellung von sonstigen Textilwaren a.n.g.

KLasse 15.12 Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung)

Abt. 16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb und Korkraren (ohne Herstellung von Möbeln)

KLasse 17.29 Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe

KLasse 20.51 Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen

KLasse 22.19 Herstellung von sonstigen Gummiwaren

Gruppe 22.2 Herstellung von Kunststoffwaren

U-Klasse 25.99.3 Herstellung von Metallwaren a.n.g.

U-Klasse 26.11.9 Herstellung von sonstigen elektronischen Bauelementen

Gruppe 26.2 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und sonstigen peripheren Geräten

Gruppe 26.3 Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik

Gruppe 26.4 Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik

KLasse 26.52 Herstellung von Uhren

Gruppe 26.7 Herstellung von optischen und photografischen Instrumenten und Geräten

Klasse 27.33 Herstellung von elektrischem Installationsmaterial

Gruppe 27.4 Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten

Gruppe 27.5 Herstellung von Haushaltsgeräten

Gruppe 27.9 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g.

Klasse 28.21 Herstellung von Öfen und BRennern

Klasse 28.23 Herstellung von Büromaschinen (o. Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte)

Klasse 28.25 Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen (nicht für den Haushalt)

KLasse 28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g.

Klasse 29.32 Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör von Kraftfahrzeugen

Klasse 30.91 Herstellung von Krafträdern

Klasse 30.92 Herstellung von Fahrrädern sowie Behindertenfahrzeugen

Abt. 31 Herstellung von Möbeln

Gruppe 32.2 Herstellung von Münzen, Schmuck und ähnlichen Erzeugnissen

Gruppe 32.2 Herstellung von Musikinstrumenten

Gruppe 32.3 Herstellung von Sportgeräten

Gruppe 32.4 Herstellung von Spielwaren

Gruppe 32.9 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g.

Klasse 33.12 Reparatur von Maschinen

Klasse 33.13 Reparatur von elektronischen und optischen Geräten

Klasse 33.14 Reparatur von elektrischen Ausrüstungen

Klasse 33.17 Reparatur und Instandhaltung von Fahrzeugen a.n.g.

Klasse 33.19 Reparatur von sonstigen Ausrüstungen

Gruppe 33.2 Installation von Maschinen und Ausrüstungen a.n.g.

U-Klasse 41.20.2 Errichtung von Fertigbauteilen

Klasse 43.32 Bautischlerei und -schlosserei

U-Klasse 43.91.2 Zimmerei und Ingenieurholzbau

Gruppe 45.4 Handel mit Krafträdern , Kraftradteilen und -zubehör und Instandhaltung, Reparatur

Abt. 45 Beherbergung

Abt. 56 Gastronomie

Abt. 65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)

Gruppe 66.2 Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten

Abt. 79 Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen

Klasse 95.12 Reparatur von Telekommunikationsgeräten

Gruppe 95.2 Reparatur von Gebrauchsgütersn

 

 

 


 
© 2010 frink BUSINESS GMBH